Vaterschaftsgutachten
Vaterschaftsgutachten, Verwandtschaftsgutachten, Vaterschaftstest
Im Zellkern einer jeden menschlichen Körperzelle befinden sich auf 46 Chromosomen (23 von der Mutter, 23 vom Vater) die gesamten Erbanlagen des Menschen. Sie enthalten neben der relevanten menschlichen Erbinformation so genannte nicht-codierte Abschnitte, die die für den jeweiligen Menschen charakteristischen Bereiche enthalten. Diese polymorphen, erblichen Bereiche können für einen DNA-Vaterschaftstest herangezogen werden. Dabei werden die Merkmale der Mutter, des Kindes und des Putativvaters oder anderer Verwandter aus einem Mundschleimhautabstrich ermittelt und miteinander verglichen.
Die Vaterschaft gilt dann als nachgewiesen, wenn eine biostatistisch ermittelte Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,9 % vorliegt.