Sind Sie Vermieter
Wenn Sie Wohnungen oder Häuser vermieten, prüfen Sie, ob Sie von der am 1. November 2011
in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung betroffen sind:
Dieses Gesetz ist eigentlich eine Erweiterung der Trinkwasserverordnung vom Mai 2001 und heißt:
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 5. Dez. 2012.
neu ist: |
Wenn Sie Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen |
und/oder |
Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Speichervolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle |
für das vermietete Objekt anbieten, müssen Sie
mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen (§ 14, Abs. 3 TrinkwV)
Die erste Untersuchung muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein.
Beauftragen Sie einen Installateur Ihres Vertrauens und lassen Sie prüfen, ob Sie für Ihr vermietetes Objekt hier in der Pflicht sind |
Wenn das nicht der Fall ist, brauchen Sie nicht weiter zu lesen.
Wenn sich jedoch herausstellt, dass der Sachverhalt für Ihr Mietobjekt zutrifft:
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Haben Sie noch Fragen?
Frau Dr. Samady oder Herr Dr. Grüter stehen Ihnen gern zur Verfügung. Tel. 05151 / 95300
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
gez. Dr. Andrea-M. Samady gez. Dr. Ludwig Grüter