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Fachinformationen

Gut informiert durch die Schwangerschaft

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Überblick

Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorgeuntersuchungen, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Bei gesetzlich versicherten Schwangeren ist dies in der sogenannten Mutterschaftsrichtlinie festgelegt.

Neben den regulären Vorsorgeuntersuchungen die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, gibt es Individuelle Gesundheitsleistungen, die aus ärztlicher Sicht durchaus empfohlen werden, um bestimmte Infektionsrisiken und deren Folgen zu minimieren.

babyDies gilt unter anderem für schwangerschaftsrelevante Infektionskrankheiten wie Cytomegalie, Toxoplasmose, Ringelröteln oder Windpocken.

Mit einer Blutuntersuchung im Labor kann festgestellt werden, ob bereits Antikörper im Blut nachweisbar sind. In diesem Fall ist die werdende Mutter vor
einer Erstinfektion in der Schwangerschaft, welche für das ungeborene Kind das größte Risiko darstellt, geschützt. Werden keine Antikörper nachgewiesen, kann durch die Einhaltung bestimmter Hygiene-
maßnahmen das Risiko einer Infektion gesenkt werden.

Natürlich können durch die Untersuchungen auch frische Infektionen, die in einigen Fällen symptomarm verlaufen, entdeckt werden. So kann eine mögliche Therapie eingeleitet werden.

 

 Wann ist der Test sinnvoll?  Zu welchem Zeitpunkt sollte getestet werden?  Welche Auswirkungen kann eine Infektion auf das ungeborene Kind haben?
Cytomegalie (CMV) 
  • Kontakt zu erkrankten Personen
  • Kontakt mit Kleinkindern
  • unklarer Immunstatus 
  • vor einer gewünschten
    Schwangerschaft oder möglichst früh
    nach deren Feststellung
  • bei fehlenden Antikörpern ggf. Verlaufskontrollen 
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Gehirnschäden
  • Hörstörungen
  • Früh- oder Fehlgeburt 
Toxoplasmose 
  • Gartenarbeit
  • Kontakt mit Katzen
  • Verzehr von rohem Fleisch, Rohmilchprodukten oder unzureichend gewaschenem Obst und Gemüse
  • unklarer Immunstatus
  • vor einer gewünschten Schwangerschaft
    oder möglichst früh nach deren Feststellung
  • bei fehlenden Antikörpern ggf. Verlaufskontrollen 
  • Fehlbildungen
  • Gehirn- und Augenschäden
  • Früh- oder Fehlgeburt 
Ringelröteln
(Parvovirus B19) 
  • Kontakt zu erkrankten Personen
  • Kontakt mit (Klein-) Kindern
  • unklarer Immunstatus 
  • vor einer gewünschten Schwangerschaft oder möglichst früh nach deren Feststellung 
  • Blutarmut (Anämie)
  • Wassereinlagerungen (Hydrops fetalis)
  • Früh- oder Fehlgeburt 
Windpocken 
(Varizella-Zoster)
  • Kontakt zu erkrankten Personen
  • keine durchgemachte Windpockenerkrankung
  • unklarer Impf-/Immunstatus 
  • vor einer gewünschten Schwangerschaft
    oder möglichst früh nach deren Feststellung 

Bei Ansteckung in der Frühschwangerschaft:

  • Hautnarben, Fehlbildungen der Gliedmaßen,
  • Erkrankungen an Augen und Gehirn

Bei mütterlicher Infektion zum Entbindungszeitpunkt:

  • Lungenentzündung
  • Gehirnentzündung
  • Hautausschlag mit Einblutungen 

B-Streptokokken-Screening am Ende der Schwangerschaft

B-Streptokokken sind Bakterien, die häufig im Vaginal- und Analbereich vorkommen und normalerweise keine Beschwerden verursachen. Während der Geburt können sie jedoch auf das Kind übertragen werden und beim Neu-
geborenen in den ersten Lebenstagen schwere Infektionen hervorrufen. Hierzu zählen beispielsweise eine Sepsis („Blutvergiftung“), Lungen- oder Hirnhautentzündung.

Das Screening erfolgt typischerweise zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche durch einen Abstrich aus dem Vaginal- und Analbereich.

Bei einem positiven Befund wird während der Geburt eine Antibiotikagabe empfohlen, um eine Übertragung auf das Kind zu verhindern. Dies reduziert das Risiko einer gefährlichen Infek-
tion beim Neugeborenen erheblich.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin, welche Tests in Ihrer Schwangerschaft sinnvoll sind.

Ohne konkreten Infektionsverdacht werden die hier vorgestellten Untersuchungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um sogenannte IGeL-Leistungen, die von der Schwangeren selbst getragen werden müssen.

Über die Preise der einzelnen Untersuchungen informiert Sie Ihr Praxisteam.

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