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Fachinformationen

Corona-Antigentest

Corona-Antigentest

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

derzeit wird viel über Antigen-Tests zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion diskutiert. So hat der Bewertungsausschuss in Rekordzeit zum 01. Oktober eine EBM-Ziffer (GOP 32779) für diese Antigentests und damit verbunden auch die Kostenerstattung festgelegt. Allerdings sind die geforderten Voraussetzungen eines Labor-Antigentests noch gar nicht gegeben, da über die Güte der Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 bisher noch keine ausreichend zuverlässigen Daten vorliegen und solche Tests derzeit auch noch gar nicht verfügbar sind.

Aus anderen Antigentesten ist bekannt, dass die Sensitivität deutlich niedriger ist als bei PCR-Verfahren, häufig bei etwa 90 Prozent und noch niedriger bei Point-of-Care-Tests. Diese POCT-Schnelltests, die in den Praxen durchgeführt werden können, sind nicht über die GOP 32779 berechnungsfähig.

Gemäß Empfehlung der KBV ist deswegen weiterhin bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion und bei Kontaktpersonen das empfindliche PCR-Verfahren das diagnostische Mittel der Wahl.

Sobald ein standardisierter Antigentest mit entsprechenden Leistungsdaten zum Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion als Labortest verfügbar ist, werden wir Sie natürlich informieren.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung unter www.kbv.de abrufbar.

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