Analysen
Analytikstandort Hameln
Indikation
Mutterschaftsvorsorge
Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) Material: 10 ml Vollblut (Serum), EDTA-Blut, Urin Hinweis: laut Richtlinie der BÄK müssen die Röhrchen mit Name, Vorname und Geburtsdatum der Patientin beschriftet werden. Basisuntersuchungen: Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen und umfasst: Gynäkologische Untersuchung einschließlich einer Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion aus einer Urinprobe mittels PCR. Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment, gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z. B. bei auffälliger Anamnese, Blutdruckerhöhung, Sedimentbefund), Hb-Bestimmung, im Regelfall ab 6. Monat falls bei Erstuntersuchung normal; je nach Ergebnis (bei Hb <11,2 g/dl) Zählung der Erythrozyten. Die Untersuchungen sollen - unabhängig von der Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgemeinen im Abstand von 4 Wochen stattfinden, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt. Bei Risikoschwangerschaften können häufigere als vierwöchentliche Untersuchungen (bis zur 32. Woche) bzw. häufigere als zweiwöchentliche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angezeigt sein. Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte für ein genetisch bedingtes Risiko, so ist der Arzt gehalten, die Schwangere über die Möglichkeiten einer humangenetischen Beratung und/oder humangenetischen Untersuchung aufzuklären. Erstdiagnostik des Diabetes bei Schwangeren: Im Zeitraum zwischen 24 + 0 und 27 + 6 Schwangerschaftswochen Bestimmung der Plasmaglukosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50g Glucoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern). Schwangere mit Blutzuckerwerten ? 7,5 mmol/l (? 135 mg/dl) und ? 11,1 mmol/l (? 200 mg/dl) erhalten zeitnah einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) mit 75 g Glukoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz. Bei Erreichen bzw. Überschreiten eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Werte soll die weitere Betreuung der Schwangeren in enger Zusammenarbeit mit einer diabetologisch qualifizierten Ärztin bzw. einem diabetologisch qualifizierten Arzt erfolgen. In die Entscheidung über eine nachfolgende Behandlung sind Möglichkeiten zur Risikosenkung durch vermehrte körperliche Betätigung und einer Anpassung der Ernährung einzubeziehen. Grenzwerte: Nüchtern: ? 5,1 mmol/l (92 mg/dl) nach 1 Stunde: ? 10,0 mmol/l (180 mg/dl) nach 2 Stunden: ? 8,5 mmol/l (153 mg/dl) Material: Natriumfluorid-Zusatz oder GlucoEXACT® Serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft: Bei jeder Schwangeren sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aus einer Blutprobe folgende Untersuchungen durchgeführt werden: Der TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked- immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR). Ist die Lues-Suchreaktion positiv, so sollen aus derselben Blutprobe die üblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgeführt werden. Hinweis: Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchführung und nicht das Ergebnis der Untersuchung im Mutterpass zu dokumentieren. Ggf. ein HIV-Test. Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antikörpertest vorzunehmen. Ist diese Untersuchung positiv, so muss das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden. Alle notwendigen weiterführenden Untersuchungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung. Hinweis: Die Durchführung der Beratung zum HIV-Antikörpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren. Die Durchführung der Untersuchung und das Ergebnis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert. Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D. Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfällt, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden. Ein Antikörper-Suchtest (AK). Bei Nachweis von Antikörpern muss ggf. auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden. Hinweis: Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum führende Antikörper (IgM und/oder Kälte-Antikörper) sind in den Mutterpass einzutragen, da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion für die Schwangere wichtig sein können. Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren in der 24.- 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28.- 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ?g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der präpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutterpass zu vermerken. Röteln (Erfassung der Immunitätslage): Ein Test auf Rötelnantikörper ist bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität erforderlich. Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist. Der Arzt soll sich solche Befunde vorlegen lassen und sie in den Mutterpass übertragen. Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor, die auf Immunität schließen lassen, so kann von einem Schutz vor einer Röteln-Embryopathie ausgegangen werden. Liegen entsprechende Befunde nicht vor, so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen. Wird Immunität erstmals während der laufenden Schwangerschaft serologisch festgestellt, kann Schutz vor Röteln- Embryopathie nur dann angenommen werden, wenn sich aus der gezielt erhobenen Anamnese keine für die Schwangerschaft relevanten Anhaltspunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische Röteln-Infektion ergeben. Der Arzt, der die Schwangere betreut, ist deshalb gehalten, die Anamnese sorgfältig zu erheben und zu dokumentieren. Bei auffälliger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforderlich (Nachweis rötelnspezifischer IgM-Antikörper und/ oder Kontrolle des Titerverlaufs). Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen läßt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16.–17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden. Eine aktive Rötelnschutzimpfung soll während der Schwangerschaft nicht vorgenommen werden Bei allen Schwangeren ist nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, das Blut auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis positiv, soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktiv/passiv immunisiert werden. Die Untersuchung auf HBsAg entfällt, wenn Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist. Vorschlag zum zeitlichen Ablauf Basisdiagnostik in 4-wöchentlichem Abstand, in den letzten 2 Monaten je 2 Untersuchungen: Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment, ggf. bakteriologische Untersuchungen, Hämoglobinbestimmung und ggf. Zählung der Erythrozyten. 7. SSW Erstuntersuchung: Urin oder Abstrich auf Chlamydia trachomatis: PCR mit höchster Sensitivität und Spezifität empfohlen! Hb-Bestimmung, ggf. Erythrozyten Blutgruppe und Untergruppen, Antikörper-Suchtest, Nüchternblutzucker, Röteln-Titer, Lues-Suchreaktion, Toxoplasmose, HIV-Test nach Beratung der Patientin oder bei Vorliegen eines Risikos. Durchführung bei ausdrücklichem Einverständnis der Patientin. Urinkontrolle: Protein, Glucose, Leukozyten, Nitrit und Sediment 15. SSW ggf. AFP-Bestimmung oder Triple-Diagnostik 19. SSW Hb, ggf. 2. Toxoplasmose-Titer 23. SSW Hb 24.–27. SSW 2. Antikörpersuchtest, Hb 29. SSW Anti-D-Immunglobulin bei Rh-negativen Müttern, falls im Antikörpersuchtest keine Anti-D-AK nachweisbar waren 31. SSW Hb 33. SSW ggf. 3.Toxoplasmosetiter > 32. SSW HBs-Ag-Bestimmung Weitere Untersuchungen bei Kontakt in der Schwangerschaft (abhängig von Klinik, Verdachtsdiagnose oder möglichem Kontakt mit infizierter Person): Cytomegalie-Virus-Antikörper (CMV-Serologie), EBV-Antikörper, Hepatitis- A/B/C/E-Diagnostik, Herpes-Simplex-Virus Antikörper/Direktnachweis, Listerien-Antikörper/Direktnachweis, Masern-Antikörper, Mumps-Antikörper, Parvovirus-B19-Antikörper, Pertussis-Antikörper, Röteln-Antikörper, Toxoplasmose- Antikörper, Varizella-Zoster-Antikörper |