Formulare für Anforderungen von Laboratoriumuntersuchungen
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
sehr geehrtes Praxisteam,
aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass ab 1.10.20 für Anforderungen von Laboratoriumuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10) sowie für Anforderungen von Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10A) nur noch die überarbeiteten neuen Überweisungsscheine verwendet werden dürfen.
⇒ Alte Formulare dürfen laut KBV nicht aufgebraucht werden!
Aus dem Einsenderkreis bekommen wir die Mitteilung, dass insbesondere Praxen, welche Blankoformulardruck verwenden, möglicherweise ihr Formularsystem aus technischen Gründen nicht bis zum Stichtag umstellen können.
Wir möchten Sie bitten, in diesem Fall uns und die zuständige KV-Bezirkstelle zu informieren. Da wir keine Auftragsleistungen mit medizinischer Relevanz aus formellen Gründen ablehnen werden, werden wir selbstverständlich gewährleisten, dass Anforderungen mit den ursprünglichen Überweisungsscheinen weiterhin bearbeitet werden.
Wir möchten Sie aber bitten, schnellstmöglich auf die neuen Muster 10- und 10 A-Anforderungsscheine umzustellen.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie
und die Ärztliche Praxisgemeinschaft